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1) Allgemeines
1. Diese
Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche
geschäftliche Beziehungen zwischen uns und unseren Kunden.
Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Spätestens mit der Entgegennahme unserer Ware oder Leistung
gelten diese Bedingungen, soweit nichts anderes vereinbart
ist, als angenommen. Gegenbestätigungen unserer Kunden unter
Hinweis auf deren Geschäftsbedingungen bzw.
Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht
nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
2. Abweichende
Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns
schriftlich bestätigt werden.
3. Die
Rechte des Kunden aus dem Vertrag sind nicht übertragbar.
4. Die
Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht
die Gültigkeit des Vertrages.
2) Angebote
1. Unsere
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen
und sämtliche Bestellungen bedürfen zur
Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen
Bestätigung.
2. Zeichnungen,
Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten,
auch Angaben der Lieferwerke sind nur verbindlich, wenn dies
zwischen dem Kunden und uns ausdrücklich schriftlich
vereinbart wird. Leistungsangaben in von uns verwendeten Katalogen
beziehen sich jeweils auf einen Einsatz unter optimalen
Rahmenbedingungen; insbesondere sind Angaben zu Tragfähigkeiten
und Fördergeschwindigkeiten nicht jeweils isoliert als
zugesicherte oder durchschnittliche Eigenschaft zu verstehen.
3. An
den zum Angebot gehörenden Unterlagen sowie Modellen behalten
wir uns das Alleineigentum und Urheberrecht vor.
4. Preise
für einzelne Positionen eines Angebotes haben nur Gültigkeit
bei Erteilung des Gesamtauftrages über dieses Angebot.
3) Auftragsbestätigung
1. Aufträge,
Abreden, Zusicherungen usw. einschließlich derjenigen
unserer Mitarbeiter bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer
schriftlichen Bestätigung. Unsere Mitarbeiter sind nicht
befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche
Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen
Vertrages hinausgehen. Zugesicherte Eigenschaften i. S. von §
459 BGB liegen nur dann vor, wenn sie als solche ausdrücklich
gekennzeichnet sind.
2. Metalltermineinkäufe
unserer Kunden sind auch bei telefonischer Bestellung
verbindlich und können von unserem Kunden nicht mehr
storniert werden.
3. Bestätigte
Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Menge.
4. Bei
Preis- und Kostenerhöhung zwischen dem Vertragsschluß
und dem vereinbarten Liefertermin sind wir berechtigt, eine
entsprechende angemessene Preisberichtigung vorzunehmen,
sofern zwischen dem Vertragsschluß und dem vereinbarten
Liefertermin ein Zeitpunkt von mehr als 4 Monaten liegt.
Übersteigen die Preise im Zeitpunkt der Lieferung die
zunächst vereinbarten Preise um mehr als 10 % ist der Kunde
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4) Lieferung
1. Die
Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Ist freie
Anlieferung vereinbart, so geht die Gefahr über mit der
Ankunft des Fahrzeuges vor der Lieferanschrift zu ebener Erde bzw.
an der Stelle, die mit dem Fahrzeug zumutbar erreichbar ist.
2. Teillieferungen
sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig.
Sie gelten als selbständige Lieferungen. Die Wahl des
Transportweges und der Transportmittel bleibt uns vorbehalten.
3. Die
Lieferung ist unverzüglich bei Empfang auf Vollständigkeit
und Beschädigungen sowie Mangelfreiheit zu prüfen.
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4. Liefertermine
und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
5. Ereignisse
höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer
der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik,
Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und
Einfuhrverbote, Rohstoff- und Energiemangel, Feuer,
Verkehrssperren, Störungen der Betriebe oder des
Transportes und sonstige Umstände gleich, die wir nicht zu
vertreten haben, und zwar einerlei, ob sie bei uns, dem
Vorlieferanten oder einem Unterlieferer eintreten. Wird durch die
genannten Ereignisse die Lieferung unmöglich oder
unzumutbar, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Unser Kunde kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir
innerhalb angemessener Frist liefern oder zurücktreten
wollen. Erklären wir uns innerhalb angemessener Frist nicht,
so kann der Kunde seinerseits hinsichtlich des nichterfüllten
Teiles der Lieferung zurücktreten.
6. Unsere
Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt vollständiger
Selbstbelieferung, es sei denn, die Verzögerung oder
Nichtbelieferung ist durch uns verschuldet.
7. Die
Ware reist branchenüblich verpackt! Die Verpackung wird zum
Selbstkostenpreis berechnet.
8. Wir
sind berechtigt, zu Lasten des Kunden eine Transport- und
Bruchversicherung abzuschließen. Schadensmeldungen sind
sofort bei Empfang der Ware zu erstatten und unverzüglich
schriftlich nach Art und Umfang beweiskräftig zu bestätigen.
9. Von
uns gelieferte Ware wird nur in einwandfreiem Zustand und nur nach
vorheriger Vereinbarung mit uns, bei frachtfreier Rücksendung
zurückgenommen. Freiwillig zurückgenommene Ware wird je
nach Zustand abzüglich von mindestens 15 Kostenanteil
gutgeschrieben. Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen
oder auf Wunsch des Kunden besonders beschaffter Waren ist
ausgeschlossen.
5) Gewährleistung
und Haftung
1. Unsere
Haftung richtet sich ausschließlich nach den nachstehenden
Bestimmungen.
2. Offensichtliche
Mängel müssen uns unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich
mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in
dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des
Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns bereitzuhalten,
bzw. uns auf Verlangen zuzusenden. Mängel, die auch bei
sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht
entdeckt werden können, sind unverzüglich nach
Feststellung schriftlich zu rügen. Ein Verstoß
gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt nach
Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist jedwede
Gewährleistungsansprüche uns gegenüber aus.
3. Durch
Verhandlungen über Beanstandungen verzichten wir nicht auf
den Einwand, daß die Mängelrüge des Kunden nicht
rechtzeitig oder nicht ausreichend gewesen sei.
4. Ist
der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte
Eigenschaften liefern wir nach unserer Wahl Ersatz oder bessern
auf unsere Kosten nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
5. Ausgeschlossen
sind alle weiteren Ansprüche des Bestellers, soweit dies
gesetzlich zulässig ist. Dies gilt auch für
Mangelfolgeschäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst
entstanden sind.
Unsere
Haftung ist insbesondere ausgeschlossen für Verschleißteile.
Dies sind Lieferteile, die infolge ihrer stofflichen
Beschaffenheit oder nach der Art ihrer Verwendung einem
vorzeitigen Verbrauch unterliegen. Ferner scheidet eine Haftung
aus für jegliche Art von Schäden, die infolge
natürlicher Abnutzung von uns gelieferter Teile, fehlerhafter
oder nachlässiger Behandlung, Verarbeitung nicht vereinbarter
ungeeigneter Stoffe, übermäßige Beanspruchung,
ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten,
physikalische, chemische, elektronische oder elektrische
Einflüsse, Witterungs- und Natureinflüsse auf von uns
gelieferte Produkte entstehen.
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